BACHELOR-STUDIENGANG

Bachelor of Arts FHNW in Bildender Kunst

NÄCHSTER ANMELDESCHLUSS  
15. FEBRUAR 2021

Der Bachelor-Studiengang am Institut Kunst fördert die Entwicklung einer individuellen künstlerischen Haltung. Die Studierenden lernen in der Atelierarbeit, in Projekten und Ausstellungen ihre eigene künstlerische Sprache zu erarbeiten. Dabei setzt das Studium auf ein hohes Mass an Selbstinitiative.

Kunst zu studieren bedeutet, mit Kunst vertraut zu werden. Künstlerinnen und Künstler sind Pioniere, wenn es darum geht, Welten, die scheinbar nichts gemein haben, auf neuartige Weise zu verbinden. Sie definieren die Sprache traditioneller Medien, Materialien und Technologien neu, indem sie Werke schaffen, Konzepte ersinnen, Essays verfassen, Archive aufdecken, Körper im Raum choreografieren. Künstlerinnen und Künstler interessieren sich für die nicht endende Auseinandersetzung mit allem, was zur andersartigen Betrachtung der sogenannten Realität beiträgt.

Im dreijährigen Bachelor-Studiengang werden Sie mit Fragestellungen der heutigen Kunstpraxis vertraut gemacht und bei der Entwicklung Ihrer individuellen Arbeit unterstützt. Neben der freien Atelierarbeit gehören Workshops, Projekte, Studienwochen Kunst und Theorie sowie Gruppendiskussionen als auch individuelle Mentoratsgespräche mit Dozierenden, technischen Mitarbeitenden und Mitstudierenden zum Kern des Studiums. Sie lernen sowohl technische Kenntnisse als auch Fragestellungen der heutigen Kunstpraxis kennen und vertiefen diese im dreijährigen Bachelorstudium. Nebst dem Team des Institut Kunst begleiten Sie Künstler*innen sowie Theoretiker*innen aus dem In- und Ausland als Gastdozierende.

Download Magazin Unser Bachelor-Studiengang – Institut Kunst HGK FHNW


Zulassungskriterien

Für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren am Institut Kunst wird in der Regel vorausgesetzt:
— eine eidgenössisch anerkannte gymnasiale Maturität
— eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität
— eine eidgenössisch anerkannte Fachmaturität für das Berufsfeld Gestaltung und Kunst
— ein Lehrer*innen-Seminar
— eine dreijährige anerkannte Handelsmittelschule

Für anderweitig erworbene Ausbildungen führt die Hochschule für Gestaltung und Kunst eine Äquivalenz-Prüfung durch.
Eine einjährige Arbeitserfahrung oder der Besuch eines Gestalterischen Vorkurses werden nicht vorausgesetzt, aber empfohlen.


Vorbereitungskurs der AKAD

Kandidat*innen ohne Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität, aber mit abgeschlossener Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben die Möglichkeit, eine eidgenössisch anerkannte Berufsmaturität (nach der Lehre) zu erwerben oder den zweisemestrigen, berufsbegleitenden Vorbereitungskurs für die Aufnahmeprüfung (HGK FHNW) an der AKAD zu besuchen. Dieser Kurs in allgemeinbildenden Fächern erfolgt im Fernunterricht und wird mit einer Prüfung auf dem Niveau einer Berufsmaturität abgeschlossen. Die Anmeldung bei der AKAD ist jederzeit möglich.

abgeschlossen haben, zur gestalterischen Eignungsabklärung zulassen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Aufnahmeverfahrens müssen sie zunächst den Vorbereitungskurs HGK FHNW bei der AKAD nachholen. Wenn der Nachweis über die bestandene AKAD-Prüfung bis spätestens am 30. Juni des Jahres erbracht wird, können die Kandidatinnen und Kandidaten im Herbstsemester desselben Jahres mit dem Studium beginnen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Studienplatz zugesichert. Die Kurs- und Prüfungskosten sind von den Kandidatinnen und Kandidaten selbst zu tragen.

AKAD College Zürich, Jungholzstrasse 43, 8050 Zürich
+41 44 307 31 31, college@akad.chwww.akad-college.ch


Nachholen der Berufsmaturität

Informationen für vollzeitliche oder berufsbegleitende Ausbildungsgänge der technischen, gestalterischen und gewerblichen Berufsmaturität geben die örtlichen Berufsschulen.


Bewerbung «sur dossier»

Kandidat*innen ohne abgeschlossene Ausbildung von mindestens drei Jahren auf Sekundarstufe II haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zum Bachelor-Studium. Sie können in Ausnahmefällen durch die Prüfungsleitung zum Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn sie sich über mehrjährige Berufstätigkeit und Weiterbildung und über hervorragende künstlerische und gestalterische Fähigkeiten ausweisen (Zulassung «sur dossier»).

Im Falle einer Bewerbung «sur dossier» sind folgende Dokumente beizulegen:
— Anmeldeformular inkl. Beilagen
— Tabellarischer Lebenslauf
— Motivationsschreiben (schriftliches Gesuch)
— Belege der Arbeitserfahrung im gestalterischen Bereich
— Portfolio
— Kopie zertifiziertes Deutschniveau B2 (nur für Fremdsprachige)


Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren gliedert sich wie folgt:

1. Die Einreichung des am Computer abgefüllten Anmeldeformulars zum Aufnahmeverfahren mit allen ergänzenden Unterlagen.

2. Nach erfolgreicher Anmeldung werden die zugelassenen Kandidat*innen per Post bis zum 9. März 2021 zur Eignungsabklärung in Bezug auf die gestalterischen und künstlerischen Fähigkeiten eingeladen. Eingereicht werden ein Portfolio und ein Motivationsschreiben (bis am 22. März 2021). Details dazu werden mit der Einladung zur Eignungsabklärung kommuniziert.

3. Bis auf 40 Kandidat*innen werden zu einem Zulassungsgespräch eingeladen (13. bis 16. April 2021). Das Gespräch findet mit einer Jury bestehend aus Dozierenden sowie eine studentische Vertretung des Institut Kunst statt.

Es werden pro Jahr in der Regel 20 Kandidat*innen zum Bachelor-Studiengang Fine Arts zugelassen. Das Studium beginnt jeweils im September.

Für das Aufnahmeverfahren gelten die «Studien- und Prüfungsordnung der Bachelor- und Master-Studiengänge der Hochschule für Gestaltung und Kunst Fachhochschule Nordwestschweiz», sowie das «Studienreglement des Bachelor-Studiengangs Kunst».


Nächster Anmeldeschluss: 15. Februar 2021

→ Weitere Informationen und Anmeldung auf der Webseite der FHNW


Fragen bitte an das Sekretariat des Institut Kunst richten
+41 61 228 40 77, info.kunst.hgk@fhnw.ch